❞LDNVDas haut schon so hin und ist seit Ewigkeiten so.
Deswegen boomen seit Jahren die Sharehoster wo der entsprechende File runtergeladen wird.
Man selbst umgeht keinen Kopierschutz und da man gleichzeitig nichts hochlädt - sprich nichts verteilt - ist man da für den Privaten nutzen perfekt im grau bereich unterwegs.
(Absichtlich kryptisch und vereinfacht geschrieben)
Ganz "so einfach" ist das glaub ich nicht.
Ich zitiere erneut :" Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
Ich deute es so, dass man mit einem heruntergeladenen Spiel zwar nicht selber den Kopierschutz geknackt hat, aber da die Kopie " offensichtlich rechtswidrig hergestellt" wurde, wird das als gleichwertiges Vorgehen gewertet.
❞GagGorillaAllerdings liegt genau hier für mich der Knackpunkt. Sobald ich eine PS4 mit einem Jailbreak versehen muss, um überhaupt eine verwendbare Kopie erstellen zu können, bewege ich mich doch rechtlich bereits in einem problematischen Bereich (Ich muss nach Nutzungsbedingung etwas umgehen, welches nicht in der Bedingung erlaubt ist).
Nutzerbedingen ersetzen keine Gesetze. In den ToS kann stehen was will, darüber steht immer das Gestetz. Ein Jailbrek ist erstmal nichts Verbotenes.
Mit einem Ban seitens Sony bei ToS-Verstoß
muss man natürlich dennoch rechnen.
❞GagGorillaDass eine solche Privatkopie nicht zwangsläufig strafbar ist, kann ich nachvollziehen. Aber daraus ergibt sich eben nicht automatisch, dass die gesamte Vorgehensweise erlaubt ist.
Strafbar ist es wie gesagt eh nicht, echte Strafen verteilt nur der Staat, und der hat diese private Vorgehensweise ausdrücklich per Gesetz straffrei gestellt.
Es stimmt aber, was du sagst, automatisch komplett erlaubt ist es deshalb nicht. Man bewegt sich zivilrechtlich im illegalen Raum, weil man den Kopierschutz umgangen hat.
Im Zivilrecht gibt es aber keine Strafen oder Gefängnis, sondern es geht rein um Schadensersatz für den Hersteller.
Man wird also nicht zum Straftäter, selbst wenn die Aktion formal illegal ist.
❞GagGorillaIch finde es jedenfalls interessant, wie unterschiedlich hier zwischen dem Besitz eines Spiels, der privaten Nutzung und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen unterschieden wird.
Gesetze sind wirr